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Hygienemaßnahmen als ein kleiner Teil, um die ESG-Kriterien zu erfüllen

Aktualisiert: 18. Okt.

An bestimmten Themen kommt man in der aktuellen Zeit nicht vorbei. Umweltschutz, Klimaschutz, CO2-Werte, Nachhaltigkeit, Carbon Footprint – All das sind Schlagworte die seit Jahren durch die Presse, die Politik, die Gesellschaft und auch durch Unternehmen wabern. Man wird daran gemessen, wie umweltschädlich oder besser, wie umweltschützend man sich verhält, ob privat oder geschäftlich. Und das bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens – die Natur, die Mitmenschen, wie man sein Unternehmen führt und welchen positiven Einfluss man auf alle diese Bereiche ausübt. Als Unternehmen wird man aber besonders unter die Lupe genommen, denn eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften wollen eingehalten werden. Welche das sind, woher sie kommen und wie man auch mit vermeintlich kleinen Maßnahmen einen positiven Impact haben kann, wollen wir hier aufzeigen.

 

Inhalt:

 

 

ESG – das Maß allen Handelns

Die Basis für nachhaltiges Handeln im Sinne des ESG sind die drei Säulen Environment (Umfeld), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), welche als Begriff und erstes Konzept bereits 2004 von der „Global Compact Initiative“ der Vereinten Nationen eingeführt wurden. Im Laufe der Jahre wurden Gesetze und Regularien entwickelt, die die ESG-Kriterien immer verbindlicher machten und Analysten wie auch Stakeholdern messbare Werte an die Hand geben sollte, um Unternehmen nicht nur anhand ihrer Bilanzen, sondern auch im Hinblick auf ihr Umweltbewusstsein zu bewerten. Corporate Social Responsibility (CSR) war bereits in vielen Unternehmen etabliert und die neuen Gesetze verpflichteten ab 2017 nun auch zu einem Nachhaltigkeitsbericht, der über nicht-finanziellen Aspekte wie Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Auskunft geben sollte. Aber nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch deren Produkte und wirtschaftliches Handeln werden an diesen Kriterien gemessen.

 

Grafische Übersicht der Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die übergreifenden Ziele der Vereinten Nationen sind die Basis für die ESG-Kriterien.

Der Green Deal – ein gutes Geschäft?

2019 wurde von der EU der European Green Deal beschlossen und ein umfangreiches Programm ins Leben gerufen, in dem man sich darauf geeinigt hat, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und Nachhaltigkeit in Unternehmen zu verankern. Eine Reihe von Gesetzen und Regularien gilt es zu befolgen und je nach Größe des Unternehmens muss darüber auch in umfassenden ESG- und Nachhaltigkeitsberichten Rechenschaft abgegeben werden, denn die EU dachte sich: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die große Unternehmen zur Berichterstattung über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen verpflichtet, wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Die CSRD sollte die bisherige verpflichtende Berichterstattung zu nicht finanziellen Informationen (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) erweitern und stärken. Stakeholder sollen dadurch verlässliche und vor allem vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bekommen, um Unternehmen auch nach diesen im Green Deal verankerten Werten und Zielen beurteilen zu können.

 

Im internationalen Vergleich geht die EU in ihrer ESG-Kommunikation sogar umfangreicher als andere Länder vor: Sie adressiert nicht nur Klimafragen, sondern auch Themen wie Wasser, Verschmutzung, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus werden soziale Aspekte und Arbeitsschutz thematisiert und die Rolle von Governance, Risk und Compliance mit in den Fokus gestellt.

 

Die neugefasste Richtlinie trat im Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und im Januar 2024 auch in Deutschland. Dadurch erhalten Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens. Aber nicht nur das, denn wie auch schon die „schnöden“ Zahlen, sollen auch die ESG- und Nachhaltigkeitsberichte ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses der Unternehmen sein und von Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Dabei gilt es sich an die neu gefassten EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) zu halten.

 

Wer steht in der (Berichts-)Pflicht?

Bereits vor der neuen Richtlinie waren ungefähr 11.600 Unternehmen in Europa dazu verpflichtet im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Lagebericht oder auch in einem separaten Bericht über die Themen Umweltschutz, soziale Verantwortung, Umgang mit Mitarbeitenden, Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sowie Diversität auf allen Ebenen Rechenschaft abzulegen. Dabei wurde auf anerkannte nationale oder internationale Berichtsvarianten zurückgegriffen, die aber noch keinem einheitlichen Standard entsprachen und auch nicht verpflichtend geprüft wurden. Das ist seit Januar 2024 anders. Seit Anfang des Jahres müssen rund 49.000 Unternehmen in der Europäischen Union darüber Rechenschaft ablegen, inwieweit sie nachhaltig handeln, und zwar in jeder Hinsicht. Das Reporting ist aufgeteilt in allgemeine Angaben, wie beispielsweise Geschäftsmodell, Strategie, Ziele, nachhaltige Unternehmensführung, Sorgfaltspflicht und Risikomanagement sowie in Themenspezifische Angaben wie Umwelt (inkl. EU-Taxonomie), Soziales, Governance und auch sektorspezifische Standards. Dabei ist verbindlich nach den neuen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorzugehen, damit die Berichte überprüfbar und vergleichbar sind.

 

Waren die bisher berichtspflichtigen Unternehmen alle als große, börsennotierte Firmen definiert, ist der Kreis nun drastisch gestiegen. Ab Einführung der neuen Richtlinie sind auch Unternehmen berichtspflichtig, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben mehr als 250 Mitarbeitende, über 40 Millionen Euro Umsatz oder die Bilanzsumme übersteigt 20 Millionen Euro.


Kriterien für die Beitragspflicht

Aber auch kleine, mittelständige Unternehmen (KMU) können berichtspflichtig sein, sofern sie börsennotiert sind und nicht als Kleinstunterhemen gelten. Eine außereuropäische Muttergesellschaft bildet nun auch keine Ausnahme mehr, denn Unternehmen, die in der EU in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Gesamtkonzernumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielt haben, müssen jetzt auch rapportieren.

 

Welche Vorteile hat das neue Reporting für Unternehmen?

Neben dem übergreifenden Ziel die Europäischen Union bis 2050 klimaneutral zu machen, hat die ESG-Berichterstattung aber auch direkte Vorteile für die Unternehmen. Vor dem Thema Nachhaltigkeit kann sich in der heutigen Zeit kein Unterhemen mehr drücken. Alle müssen aktiv werden, um unsere Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen. Daher spielt ESG auch auf dem Finanzparkett inzwischen eine nicht unerhebliche Rolle. Investoren schauen nicht mehr nur auf die Umsätze, Bilanzen und Dividenden, sondern auch darauf, wie umweltfreundlich ein Unternehmen aufgestellt ist.


Was kommt auf die Unternehmen zu? Es gibt erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht, ein neues Verständnis von Wesentlichkeit, die Berichte werden extern geprüft und fester Bestandteil des Lageberichts und ein einheitliches elektronisches Berichtsformat wird eingeführt.



Die neue Berichtsstruktur schafft auf dem Kapitalmarkt mehr Transparenz und gibt den Investierenden einen besseren Einblick, wie ihr Geld für die drei Säulen der Nachhaltigkeit verwendet wird. Gleichzeitig werden die Informationsbedürfnisse der Finanzmärkte sowie der Stakeholder berücksichtigt und dadurch Vorteile gegenüber dem Wettbewerb geschaffen. Das steigert automatisch auch den Stellenwert der Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen und rückt diese in den Vordergrund.


Aber was gehört zu welchem ESG-Bereich? Unter Environment (Umwelt) fallen die Klimastrategie, das Umweltmanagement der Unternehmen, aber auch die Wasserrisiken und eventuelle Auswirkungen auf den Wasserkreislauf die ein Unternehmen verursacht. Unter Social (Soziales) sind Chancengleichheit, das Lieferkettenmanagement, Produktverantwortung aber auch Arbeitssicherheit anzusiedeln. Unter Governance fallen alle Bereiche der Unternehmensführung, wie Unternehmensethik, Compliance, Vergütung oder Steuern.



Interne Maßnahmen wirken nach Außen

Aber nicht nur nach außen, sondern vor allem nach innen sollten sie ESG-Werte gelebt werden, denn nur dann ist das Unternehmen glaubwürdig. Andernfalls könnte man schnell in den Verdacht des sogenannten „Greenwashings“ geraten, das dank der neuen Richtlinien aber schnell ans Licht kommen würde.

 

Ein wichtiger Bestandteil ist, wie mit den eigenen Mitarbeitenden umgegangen wird, wie man sie wertschätzt und sich um ihr Wohlergehen kümmert. Die Palette an Möglichkeiten ist breit. Es fängt mit dem räumlichen Umfeld an. Wie ist die Arbeitsatmosphäre, wie sind die Büros gestaltet, sind sie sauber, wird auf Hygiene geachtet? Unsere Gesundheit ist durch die Pandemie in den letzten Jahren als wertvolles Gut in den Fokus gerückt. Mitarbeitende definieren den Wert ihres Unternehmens auch durch die Wertschätzung der eigenen Gesundheit und damit auch der Sicherheit im Unternehmen. Wird auf Hygiene geachtet, wird alles unternommen, dass ich gesund bleibe? Das kann auch heute noch die Flasche Desinfektionsmittel auf der Toilette sein, oder aber langfristige Hygienemaßnahmen, wie antimikrobielle Beschichtungen der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz und in den öffentlichen Bereichen eines Unternehmens. Hauptübertragungsweg für Keime aller Art sind immer noch unsere Hände, denn die Handhygiene bewegt sich doch wieder auf Vor-Corona-Niveau.

 

Flächen in öffentlichen Bereichen, die häufig von vielen verschiedenen Personen berührt werden, können daher immer noch ein Gesundheitsrisiko darstellen. Nach der Pandemie ist vor der Pandemie und glücklich der, der vorgesorgt hat. Das kann in Form einer antimikrobiellen Dauerbeschichtung von Geländern in Treppenhäusern, Türklinken oder Schreibtischen und Tastaturen sein, beispielsweise mit TiTANO oder auch der kontinuierlichen Desinfektion von Rolltreppenhandläufen mit unserem UVC-Desinfektionsmodul ESCALITE. Diese Desinfektionsmaßnahme verringert nicht nur die Ansteckungsgefahr, sondern steigert auch die Sicherheit, denn Rolltreppennutzer können sich ohne Bedenken am Handlauf festhalten. 


Foto einer Rolltreppe mit dem Signet "Sicher festhalten – Keimfreie Handläufe"
Sich sicher am Handlauf festhalten ist auch im Phoenix Center in Hamburg Harburg möglich.

All dies sind Maßnahmen, die sich auch im entsprechenden ESG-Reporting positiv auf den Bereich „Social“, in den der Arbeitsschutz fällt, oder auch „Governance“, in dem es um die Mitarbeiter geht, auswirken können.

 

Fazit

Die neuen ESG-Richtlinien stellen Unternehmen vor große Umstellungen und Herausforderungen, denn ESG-Anforderungen müssen in Steuerungsprozesse und Berichtswesen einfließen. Daten, Prozesse und Führungsrichtlinien (Governance) müssen daran angepasst und umgebaut werden. Aber in der Betrachtung des Unternehmens muss ganzheitlich gedacht werden und auch vermeintlich kleinere Maßnahmen sollten in die Bewertung und Berichterstattung einfließen.

 


Quellen:

 

 


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